Du hast dir gerade einen Paintball-Markierer gekauft oder warst vielleicht einmal spielen? Oder noch gar nicht? Du hast zwar eine Ausrüstung aber noch gar nicht so richtig verstanden was das ganze Drumherum so soll? Dieser Artikel ist für dich!
Wie, du heißt gar nicht Larry? Das macht gar nichts. Man kann auch aus den Fehlern von anderen lernen - und dafür gibt es Larry. Wir waren auch alle mal wie Larry!
Dieser Artikel ist auch für alle die, die Larry zum ersten Mal mit aufs Feld nehmen. Man muss ihm nämlich doch ein paar Sachen erklären, bevor es losgeht. In dieser Serie wird daher mal alles von null erklärt, was dieses "Paintball" eigentlich ausmacht. Das muss einem ja alles erstmal jemand sagen.
Es ist nicht so, dass man danach schon alles weiß, aber irgendwo muss man ja anfangen.
Heute also: Markierer!
Auch genannt: "Gun", "Knifte", "Knallstock", "WAFFE", "Farbkugelbeschleuniger".
Was ist da eigentlich alles dran?
Außen:
Lauf - Das, wo die Paintballs rauskommen
Magazin - Das, wo die Paintballs drin sind.
Magazine reinstecken = Der Markierer wird mit "Mags" gefüttert >> Übersetzung >> MagFed.
Jetzt weißt du, was "Magfed Paintball" heißt, Larry.
Magazinschacht/Magwell - Das, wo das Magazin reingesteckt wird
Magazinauswurf/MagRelease - Das, was man drückt, damit das Magazin wieder rauskommt
Hopper - Das, wo die Paintballs drin sind, wenn man kein Magazin benutzt. Oben auf dem Markierer. Also nicht Magfed. Hopperfed?
Griff - Das, wo man den Markierer festhält.
Abzug / Trigger - Das, wo man zum Schießen drauf drückt.
Abzugsbügel/Trigger Guard - Das, was um den Abzug herum gebaut ist, dass man nicht aus Versehen dran kommt.
Sicherung/Safety - Das, wo man draufdrückt / dreht, um das versehentliche Auslösen zu verhindern
Flaschenanschluss/ASA (Air Source Adapter) - Das, wo man die Druckluftflasche reinschraubt.
Entlüftung/On-Off - Das, womit man die Luftzufuhr am ASA abriegelt. Haben nur wenige Magfed-Markierer ab Werk. Ist aber dann am ASA verbaut. Kein eigenes Foto, aber kann man sich so vorstellen:
F-Stempel / "F im Fünfeck" - Das, was der Polizei / dem Spielfeldbetreiber / Larry sagt, dass man keine Erlaubnis (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte / WBK) zum Besitz dieses Markierers braucht. ACHTUNG, Larry, dazu steht weiter unten noch mehr. Hör jetzt nicht auf zu lesen.
Schulterstütze / Stock: Das, was man gegen die Schulter drückt. Manchmal einfach durch eine Flasche ersetzt.
Wenn die Schulterstütze um die Flasche herum anliegt, dann nennt man das Ganze auch gerne "Airstock". So wie hier:
Innen:
Das Innenleben kommt stark auf den Bautyp des Markierers an (Blowback, Spool Valve,...), aber das geht im Detailgrad für diesen Artikel dann zu weit. Daher am Anfang nur das Aller-Allerwichtigste, was es wirklich so gut immer gibt (Spoiler: Es gibt viel mehr. Ein Andermal). Und keine Fotos! LIES DIE ANLEITUNG DEINES MARKIERERS , Larry.
Bolzen / Bolt: Das Teil, was den Ball in den Lauf hineinführt.
Der Bolzen schiebt den Ball nur bis in den Lauf, beschleunigt wird er ab dort aber durch Luft, die durch den Bolzen fließt. Durch das Drücken des Abzugs gibt man den Bolzen frei. Er schnellt nach vorne und gibt das entsprechende Ventil frei, das die Luft ranschafft. Der Bolzen ist oft Teil einer Gruppe von mehreren Teilen, der Bolt Assembly.
Ball Detent: typischerweise ein/zwei elastische kleine Knubbel aus Gummi oder Metall. Halten den Paintball zwischen Bolzen und Lauf (diese Stelle heißt: Breach / Kammer) in Position, bevor der Bolzen ihn in den Lauf schiebt. Die Ball Detents verhindern, dass der Ball einfach herausrollt, wenn der Markierer nach unten zeigt.
O-Ringe: Runde Gummiringe, dienen der luftdichten Abdichtung des Systems an verschiedenen Stellen. Im Normalbetrieb das Einzige, was man regelmäßig wartet. Kaputter O-Ringe heißt oft: etwas ist undicht. Also austauschen. Zur Pflege nutzt man je nach Markierer Fett oder Öl. LIES DIE ANLEITUNG, Larry.
Federn: Federn haben im Markierer verschiedene Zwecke, aber dienen allgemein oft als Gegenspieler zum Luftdruck. Deswegen heißen stärkere Federn an vielen Stellen "mehr Luft / Schussenergie" und sind somit auch oft relevant für die Legalität des Markierers im Sinne des Waffengesetzes, siehe weiter unten. Diese Federn beschleunigen aber nie direkt den Paintball (er würde vermutlich platzen), sondern regeln nur den Zufluss der Luft, die den Ball beschleunigt. Deswegen ist gelten Markierer auch als Druckluft- und nicht als Federdruck-Waffen.
Inline-Reg / Inline-Regulator
Zu finden bei Markierern, deren Schussgeschwindigkeit über den Luftdruck geregelt wird (zum Beispiel EMEK, M17).
Der Inline-Reg wird nach dem ASA durchflossen und dient der Regulierung des aus der Flasche eingehenden Luftdrucks. So erreicht der Eingangsdruck den im Markierer nötigen Betriebsdruck. Der Inline-Regulator nutzt auch wieder eine Feder entgegen des Luftdrucks. Zur Funktionsweise eines Regulators an anderer Stelle mehr.
Markierer und F-Stempel
Disclaimer:
Wir können, dürfen und werden hier keine Rechtsberatung geben. Dafür braucht Larry einen Anwalt. Alles was hier steht, kann völliger Bullshit sein. Also sei nicht wie Larry. Lies dich selbst ein. Aber wir zeigen gerne mal mit dem Finger auf ein paar lesenswerte Dinge.
Markierer ist also der gängige Begriff für eine “Paintball-Waffe”. Rechtlich gesehen ist ein Markierer mit dem sogenannten F-Stempel (“F im Fünfeck”) tatsächlich das, eine freie Waffe. Das ist aufgrund der maximalen Geschossenergie von in Deutschland 7,5 Joule so. (WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, 1.1) Diese muss natürlich eingehalten werden, sonst war es das mit "frei". "Freie Waffe" heißt Stand Januar 2020 auch soviel wie "ab 18 erwerbbar".
Fun Fact: Das F steht zwar für “freie Waffe”, trotzdem sagt aber jeder “Markierer”. Wegen Frieden.
Ein F-Stempel - hier sieht man ihn nochmal ganz offiziell (Abbildung 10), muss sich, wie aus dem verlinkten Absatz ergibt, auf dem Markierer befinden, sonst ist dieser nämlich plötzlich erlaubnispflichtig. Larry hat üblicherweise keine Erlaubnis, und ohne F-Stempel verstößt er schon beim Besitz des Markierers, der jetzt eine Waffe ist, gegen das Waffengesetz. Uiuiui.
"Achso."
Genaueres zum Stempel hier: WaffG Paragraph 24, Stand Januar 2020. Seit 2003 muss der F-Stempel auch ergänzt sein durch Händlerzeichen und Kaliber (Quellen: 1, 2).
Larry weiß gar nicht, wo der F-Stempel auf seinem Markierer ist. Sei nicht wie Larry. Gehe nicht in das Gefängnis, sondern ziehe 2000 ein und gehe über Loos.
Übrigens gibt es beim "Beschussamt" (Physikalisch-Technische Bundesanstalt, PTB) auch eine Liste aller zugelassenen Markierer.
Aus der Natur des Markierers als freie Waffe ergibt sich, dass dieser nicht in der Öffentlichkeit verwendet werden darf, sondern nur in einer Schießstätte oder einem "befriedeten Besitztum", "sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können". Quelle: WaffG, §12.4. Larry, ist dein Garten mit Netzen umschlossen, auch oben? "Ne". Dann nicht im Garten schießen.
Außerdem dürfen Markierer nur in einem ”verschlossenen Behältnis”, also nicht zugriffsbereit (WaffG, Anlage 1, 13) von A nach B “verbracht” (transportiert) werden. Auch sind wir große Fans vom Transport nicht schussbereiter Markierer, das haben wir mal in WaffG Paragraph 12.3 gelesen. Anekdote aus dem Leben: Bei unseren bisher durchlaufenen Polizeikontrollen ging ein Koffer / Tasche gesichert mit Zahlenschloss als “verschlossenes Behältnis” durch und ein Markierer mit demontiertem Lauf, Flasche und Bolzen sowie nicht beigelegter Paint war wohl als "nicht schussbereit" okay.
"Und wenn ich eine Aldi Tüte zunähe?" Schnauze, Larry. Exklusiver Speck Ops Investitionstipp: Zahlenschloss, 4€. Du hast für deine Ausrüstung vermutlich grad nen Tausender ausgegeben, das wird wohl noch drin sein. Schloss, wegen verschlossen.
Und Zahlen-, wegen Schlüssel nicht verlieren.
Und 4€ wegen billo.
Hier hat nochmal jemand anderes das Ganze mal versucht in einfachen Worten zu erklären.
Larry hingegen wurde mal in Volltarn und einer Airsoft-Gerätschaft im Bus gesichtet. Das war dann nicht ok. Sei nicht wie Larry.
"Aber ist Klebeband nicht auch ok?" KEINE AHNUNG! KAUF EIN ZAHLENSCHLOSS. FÜR VIER EURO. Oder führe die Diskussion mit dem diensthabenden Wachtmeister bei deiner nächsten Kontrolle. Gutes Gelingen. Vielleicht springen auch ein paar Charisma-Punkte raus. Nochmal, ganz ohne Ironie: Kaufe dir ein Schloss und sperre den Markierer damit weg. Es handelt sich um eine freie Schusswaffe im Sinne des Gesetzes. Verstoße nicht gegen das Gesetz.
"Jetzt hab ich es verstanden", sagt Larry. "Aber ich will so ein richtiges Paintball MG haben! Das wäre krass oder!"
Das wäre echt voll krass, Larry. Dumm nur - wenn man für ein “Maschinengewehr” voraussetzt, dass bei längerer Betätigung des Abzugs mehrere Schüsse den Markierer verlassen (= Vollautomatik), dann ist das in Deutschland illegal, und zwar schon der Umgang mit dem Markierer, also, der Waffe. Sorry, Larry. Darfste hier nicht haben. Das steht hier:
WaffG Anlage 2, Stand Januar 2020:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: 1.1 Waffen [...], die [...] 1.2.1.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 sind.
Man kann sich natürlich auch ohne Vollautomatik ein Riesengerät zusammenschrauben, oder das Ganze im Ausland betreiben und vor dem Heimfahren komplett zerlegen. Und dann hat man davon vor Allem: mehr Gewicht. "Ich find ja aber diesen Realismus voll gut." Ja ne Larry, is klar. Dann sei du mal der MG-Schütze. Wir sind schonmal vorne, ciaoiii!
"Aber Moment, ich habe aber schonmal das Wort Anscheinswaffe gelesen. Ist das nicht eh alles illegal?". Klasse, Larry! Anscheinswaffen gibt es wirklich: Sie sind...
WaffG Anlage 1, Stand Januar 2020:
1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden.
"Momendemal, das klingt ja nach Paintball!"
Genau, Larry! Und nach Softair auch. Aber weiter:
WaffG § 42a, Stand Januar 2020:
Absatz 1: Es ist verboten 1. Anscheinswaffen [...] zu führen.
Absatz 2: Absatz 1 gilt nicht [...] für den Transport in einem verschlossenen Behältnis.
Also dürfen wir Anscheinswaffen verschlossen transportieren.
Aber was heißt denn "Führen"? Da steht:
WaffG §10, Stand 2020:
(4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt.
Ui. Den haben wir ja gar nicht. Ist denn Paintball KOMPLETT ILLEGAL???!
Wir lesen weiter.
WaffG §12.3, Stand Januar 2020: Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1.
diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
2.
diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
"Also, wenn ich auf einem gewerblichen Paintballfeld bin, dann ist das gar kein Führen, und ich brauche keine Erlaubnis?" Fast, Larry. Das ist dann weiterhin Führen, aber du brauchst keine Erlaubnis. Weil das da steht. "Dann geht das ja klar." Genau, Larry. Spiel bitte nur auf gewerblichen Paintballfeldern.
"Cool. Dann will ich ein Paintball Sniper sein."
Kurze Antwort: Nein. Alle Markierer an einem Spieltag schießen grundsätzlich gleich stark, übrigens auch egal wie lang der Lauf ist. Wir werden darauf zurückkommen. Aber: es gibt Möglichkeiten, Paintballs dennoch weiter fliegen zu lassen. Kleiner Cliffhanger für dich, Larry. Bis bald, Junge!
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